Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden von ondevi

1. Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der ondevi GmbH (im Folgenden „ondevi“) und dem Geschäftspartner (im Folgenden „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer im Zeitpunkt der Begründung der Zusammenarbeit gültigen Fassung.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  3. ondevi schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
  4. Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen ondevi und dem Kunden bilden neben diesen AGB das Angebot von ondevi an den Kunden, im Rahmen dessen sich die Parteien auf die wesentlichen Merkmale der Leistungserbringung einigen. Von den vorliegenden AGB abweichende Regelungen im Angebot erhalten Geltungsvorrang vor diesen AGB.

2. Inhalt der Geschäftsbeziehung

  1. Der Kunde hat ondevi mit der Leistungserbringung in Bezug auf die Bewerbung, das Marketing und die Verkaufsförderung für u.a. eine Marke, ein Unternehmenskennzeichen, ein Produkt bzw. eine Dienstleistung (nachfolgend auch „Kampagne“) beauftragt.
  2. Die Tätigkeit von ondevi umfasst insbesondere die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie der hiermit im Zusammenhang stehenden und im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarten verkaufsfördernden Maßnahmen, ggf. auch unter Einbindung von Dritten. In der Wahl und der Implementierung werbe- und verkaufsfördernder Strategien und Maßnahmen ist ondevi grundsätzlich frei, es sei denn, der Kunde macht ausdrückliche gestalterische und konzeptionelle Vorgaben. Sollten die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, ist ondevi nicht verpflichtet, mit ihren Leistungen einen Erfolg herbeizuführen. ondevi ist lediglich verpflichtet, ihre Leistungen mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute zu erbringen.
  3. ondevi wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird für das Gelingen einer erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistungen von ondevi benötigten wesentlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen.
  4. ondevi ist berechtigt, Leistungen und/oder Teilleistungen in einer Kampagne durch Subunternehmen (insbesondere durch die Beauftragung von dritten Unternehmen sowie Konzernunternehmen von ondevi) erbringen zu lassen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich (Textform ausreichend) der Leistungserbringung durch die von ondevi gewählten Subunternehmen aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen widerspricht. Im letzteren Fall bleibt ondevi zur selbständigen Leistungserbringung verpflichtet, ist jedoch berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Kunden gemäß Ziff. 13 Abs. 2 oder 3 dieser AGB zu kündigen.

3. Leistungen von ondevi

  1. Die Leistungen von ondevi umfassen die im Angebot dargestellten Inhalte.
  2. In Bezug auf die vereinbarten Leistungsgegenstände bietet ondevi, sofern gesondert mit dem Kunden vereinbart, auch Workshops an. In diesen Workshops informiert ondevi das Unternehmen des Kunden interaktiv in Person oder digital über die entsprechenden Themen im Leistungsspektrum von ondevi.

4. Leistungen/Mitwirkungen des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, ondevi alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen und Vorlagen rechtzeitig, ggf. innerhalb von 48 Stunden nach entsprechender Anfrage durch ondevi, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, zur Übergabe dieser Unterlagen, Daten und Informationen berechtigt zu sein.
  2. Der Kunde verpflichtet sich dazu, sämtliche ihn treffenden Pflichten im Rahmen der Zusammenarbeit zu erbringen, wie insbesondere das Verfügen über entsprechende Budgets für die vereinbarten Adspents.
  3. Diese AGB sind Bestandteil des von ondevi an den Kunden übersandten Angebots, aus dem sich die konkreten Eckdaten der Zusammenarbeit in der jeweiligen Kampagne ergeben. Der Kunde hat, sofern im Angebot nicht anderweitig benannt, innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Angebots gegenüber ondevi schriftlich (Textform ausreichend) mitzuteilen, ob er dieses annimmt oder Änderungen hieran wünscht. Der Kunde hat ondevi schriftlich (Textform ausreichend) über Änderungswünsche zu informieren.
  4. Im Hinblick auf die ondevi für die Erbringung ihrer Leistungen zur Verfügung gestellten Logos, Marken, Designs, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Rechte (nachfolgend „IP“) ist der Kunde ausschließlich dafür verantwortlich, die rechtliche und gesetzliche Zulässigkeit einzuhalten. Das bedeutet etwa, dass der Kunde markenrechtliche Prüfungen durchführen muss oder auch sicherstellt, dass die Nutzung unserer Leistungen oder die Leistungen der Creator, die die IP des Kunden involviert, nicht gegen die Rechte Dritter verstößt. Sollte dies der Fall sein und sollte ondevi hieraus in Anspruch genommen werden, hat der Kunde ondevi von dieser Haftung freizustellen und, sollte der Kunde die entsprechende Rechtsverfolgung nicht selbst übernehmen, ondevi die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung erstatten.

5. Dienstleistungen / Werkleistungen

  1. Grundsätzlich erbringt ondevi ihre Leistungen als Dienstleistungen. Sollte ondevi im Einzelfall einen Erfolg mit ihren Leistungen schulden, wird ondevi dies im Angebot klar skizzieren. Das Schulden eines Erfolges zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass ondevi vom Kunden damit beauftragt wird, ein konkretes Ergebnis herzustellen, dessen gewünschten Kriterien der Kunde ondevi vorab genau nennt und ondevi sich im Gegenzug verpflichtet, dieses Ergebnis zu dem vereinbarten Honorar herzustellen. Liegt also eine solche Werkleistung im Einzelfall vor, gewährleistet ondevi selbstverständlich, dass diese frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
  2. Im Rahmen der Gewährleistung gelten die Vorschriften für die Mängelhaftung für Werkleistungen gem. §§ 634 ff. BGB. Sollte der Kunde Mängel an dem Leistungsergebnis feststellen, also Fehler, die so sehr von der vereinbarten Beschaffenheit des Leistungsergebnisses abweichen, dass der Kunde dieses nicht als vertragsgemäß abnehmen kann, so hat ondevi diese im Rahmen der vereinbarten Kosten zu beheben.
  3. Werkleistungen unterliegen der Abnahme gem. den Regelungen des § 640 BGB. Die Abnahme hat zu beginnen, wenn ondevi dem Kunden das Leistungsergebnis als abnahmebereit zur Verfügung stellt. Die Abnahmefrist beträgt 10 Werktage. Anschließend gilt das Leistungsergebnis als abgenommen. Eine Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Es besteht insoweit Gestaltungsfreiheit.
  4. Soweit nicht jeweils abweichend vereinbart, muss unser Leistungsergebnis dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

6. Grundsätze der Zusammenarbeit

  1. ondevi stellt dem Kunden für die Dauer der Zusammenarbeit gemeinsame Systeme zur Verfügung. Diese gemeinsamen Systeme können insbesondere aus entsprechender Software bestehen, in der der Kunde die Erledigung der Leistungen durch ondevi sowie ggf. ein Reporting über die Performance von Kampagnen tracken kann. Der Kunde ist verpflichtet, diese gemeinsamen Systeme im Rahmen der Zusammenarbeit zu nutzen.

7. Vergütung

  1. ondevi erhält für die Erbringung der im Angebot und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung in der im Angebot festgelegten Höhe.
  2. Sofern nicht anderweitig im Angebot festgehalten, gilt, dass die im Angebot genannte Vergütung exklusive der Adspents ist. Der Adspent ist vom Kunden regelmäßig zusätzlich zu zahlen. Die Höhe der Adspents wird im Einzelnen zwischen dem Kunden und ondevi vereinbart.
  3. Sofern im Angebot nicht bereits ausdrücklich erwähnt, verstehen sich sämtliche Leistungen von ondevi hinsichtlich Vergütung, Auslagen und Reisekosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt.
  4. Zahlungen an ondevi sind jeweils innerhalb von 7 Tagen nach entsprechender Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.
  5. ondevi ist jederzeit berechtigt, Teilzahlungen für jeweils in sich abgeschlossene Teile einer Kampagne vom Kunden zu fordern.
  6. In umfangreichen Kampagnen von längerer Dauer (länger als 3 Monate seit Annahme des Angebots) ist ondevi berechtigt, Teilzahlungen unabhängig von der Erledigung in sich abgeschlossener Teile der Kampagne vom Kunden zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweils abgerechneten Leistungen von ondevi sich für den Kunden nachvollziehbar aus der jeweiligen Rechnung ergeben.
  7. Eine weitere, nicht im Angebot oder in diesen AGB definierte Vergütung für sonstige Tätigkeiten von ondevi ist vom Kunden nur zu zahlen, wenn diese mit dem Kunden schriftlich (Textform ausreichend) vereinbart worden ist.
  8. Sollte es auf fremden Plattformen, derer sich ondevi nach Absprache mit dem Kunden zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient, zu Mängeln oder Fehlern kommen bzw. sollten die Nutzerkonten bzw. Accounts des Kunden auf diesen fremden Plattformen gehackt oder kompromittiert werden, und den Kunden bzw. seine für die Nutzerkonten und Accounts Verantwortlichen hieran ein Verschulden trifft, also bspw., wenn der Kunde keine geeigneten Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, hat ondevi trotzdem Anspruch auf die vereinbarten Zahlungen. Das gilt insbesondere für die Zeiträume, in denen die Nutzerkonten und Accounts des Kunden nicht erreichbar sind.
  9. Aufwendungsersatz für Auslagen und Reisekosten, die bei ondevi in Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden anfallen und nicht bereits mit der Vergütung abgegolten sind, sind vom Kunden nach dessen vorheriger Zustimmung und nach Vorlage der Originalbelege zu erstatten.

8. Nutzungsrechte

  1. ondevi räumt dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs durch ondevi, alle übertragbaren Rechte, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Rechte zur Markenanmeldung und Namensrechte zur Verwertung der während einer Kampagne erbrachten Leistungen ein.
  2. Vorgenannte Rechteeinräumung gilt ausdrücklich nur solange und soweit ondevi ihrerseits Inhaberin dieser Rechte und Nutzungsrechte ist oder aus sonstigen Gründen berechtigt war/ist, eine Rechteeinräumung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Audio, Musik und Soundeffekte („Audiorechte“), die ondevi jeweils ausschließlich für die konkrete Leistung (Anzeige/Ad) lizenziert. Hierüber hinaus dürfen die Audiorechte nicht vom Kunden genutzt werden.
  3. Die Rechteeinräumung an den Kunden gilt, sofern nicht anderweitig im Angebot, in diesen AGB oder in Briefings vereinbart, nicht exklusiv. Das Recht zur Bearbeitung, Nutzung und Weiterübertragung der eingeräumten Rechte ist dem Kunden gestattet. ondevi bleibt berechtigt, die eingeräumten Rechte zeitlich und räumlich unbeschränkt nach eigenem Belieben zu nutzen, zu verwerten, weiter zu übertragen oder in sonst einer Form damit umzugehen, sofern es die Rechte des Kunden, die er insbesondere vor dem Hintergrund der im Rahmen der Beauftragung von ondevi erbrachten und von ihm gezahlten Leistungen nicht beeinträchtigt.
  4. Sollte ondevi Creator zur Erfüllung der Leistungspflichten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden heranziehen, wird ondevi sich deren Urhebernutzungsrechte sowie weitere an der Leistungserfüllung durch die Creator entstehenden Rechte einräumen, übertragen und/oder zur unbeschränkten sowie zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzung gewähren lassen.
  5. ondevi ist berechtigt, sämtliche während der Geschäftsbeziehungen mit Kunden an diesen zur Vertragserfüllung erbrachten Leistungen, insbesondere Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Designs, Dateien etc. in abgeänderter Art und Weise im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit anderen Kunden zu verwenden.
  6. Mit der Annahme dieser AGB stimmt der Kunde zu, dass ondevi berechtigt ist, Kundenreferenzen und Logos ab dem Beginn der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und ondevi und während der gesamten Dauer der aktiven Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung dieser aktiven Zusammenarbeit in Werbematerialien, auf der Website, in sozialen Medien oder anderen Marketingmaterialien zu verwenden. Diese Nutzung umfasst die Darstellung des Kundenlogos, kurze Beschreibungen der durchgeführten Projekte oder Kampagnen und, sofern vorhanden, Testimonials, um die erfolgreiche Zusammenarbeit zu demonstrieren. Der Kunde garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte, einschließlich aber nicht beschränkt auf Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte, für die Nutzung der Referenzen und Logos verfügt und dass diese Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Kundenreferenzen und Logos ist ab dem Beginn der Zusammenarbeit verbindlich und erstreckt sich über die gesamte Dauer der aktiven Zusammenarbeit sowie über einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung hinaus. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist während dieses Zeitraums nicht möglich, außer in Fällen, in denen wesentliche Gründe eine solche Beendigung der Einwilligung vor Ablauf dieser Frist rechtfertigen.

9. Haftung

  1. ondevi verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.
  2. Für Schäden, die dem Kunden durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung der Verpflichtungen durch ondevi entstehen, haftet ondevi erst dann, wenn ondevi die beanstandeten Mängel nicht beheben konnte, obwohl sie vom Kunden schriftlich angezeigt wurden und ondevi eine Frist von mindestens 10 Werktagen zur Behebung gegeben wurde. Die Schadensersatzpflicht umfasst in diesem Fall insbesondere die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Werbeleistung. Mangel, Verzug oder Nichterfüllung liegen insbesondere nicht schon darin, dass ondevi und der Kunde mehrere Schleifen in Bezug auf die Veröffentlichung eines Bildes und/oder eines hiermit zusammenhängenden Textes drehen. Mangel, Verzug oder Nichterfüllung liegen auch dann nicht vor, wenn der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden liegt. Bspw., weil er den Austausch eines Creators verlangt, obwohl sich die Parteien schon auf konkrete Creator vereinbart haben. Oder, wenn der Kunde den Content des Creators auch nach entsprechender Feedbackschleife nicht verwenden möchte, obwohl die Parteien sich vorab über die relevanten Eckpunkte des Contents verständigt haben und der Creator sie nach bestem Wissen befolgt hat.
  3. Für alle weiteren Schäden, die dem Kunden durch schuldhaftes Verhalten von ondevi entstehen, haftet ondevi bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt und bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch dann nicht, wenn eine Einschränkung der Haftung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen würde.
  4. ondevi hat darüber hinaus keine Mängel oder Fehler zu verantworten, die auf fremden Plattformen, wie z.B. Meta, Google, Instagram etc. erfolgen. Sollte es in der Sphäre dieser Plattformen zu Problemen kommen, die Einfluss auf die Leistungserbringung von ondevi haben, kann ein hieraus resultierender Schaden des Kunden nicht zulasten von ondevi gereichen. Eine entsprechende Haftung seitens ondevi wird hiermit ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn ein Nutzerkonto bzw. Account des Kunden auf einer fremden Plattform, gehackt oder kompromittiert wird, ohne dass ondevi hieran ein Verschulden trifft.
  5. Die Haftung von ondevi für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere auch entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen.
  6. ondevi haftet gegenüber dem Kunden ausdrücklich nicht für Schäden, die dem Kunden durch ein Fehlverhalten der zur Vertragserfüllung eingesetzten Creator (ausgenommen sind Subunternehmen) entstehen. Ein solches Fehlverhalten kann insbesondere in einer nicht ausreichenden Kenntlichmachung werblicher Inhalte von Veröffentlichungen in den Netzwerken der sozialen Medien im Internet sowie in sonst einem Medium zur Verbreitung von Werbebotschaften liegen. Für die ordnungsgemäße Kennzeichnung sind allein die eingesetzten Creator und/oder der Kunde verantwortlich. ondevi wird die eingesetzten Creator auf die Pflicht zur rechtmäßigen Kennzeichnung jedoch ausdrücklich hinweisen.
  7. Im Übrigen gilt das gesetzliche Haftungsregime.

10. Vertraulichkeit

  1. Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.
  2. Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
  3. Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

11. Aufbewahrung

  1. ondevi wird alle ihr vom Kunden für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente, Daten, Dateien etc. während der Dauer der Geschäftsbeziehungen sowie für mindestens ein (1) Jahr darüber hinaus aufbewahren bzw. speichern.
  2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe dieser Unterlagen zu verlangen bzw. die Löschung von Daten und Dateien zu fordern.

12. Datenschutzhinweise

  1. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung, zur Erfüllung der hieraus für ondevi resultierenden Verpflichtungen sowie aus berechtigtem Interesse verarbeitet ondevi personenbezogene Daten („pbD“) des Kunden und dessen Mitarbeiter. Mit den in dieser Ziff. 12 genannten Datenschutzhinweisen erfüllt ondevi ihre Pflichten aus Art. 13 DSGVO.
  2. Die pbD des Kunden, die ondevi verarbeitet, sind insbesondere etwa der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, berufsbezogene Informationen der Ansprechperson des Kunden, pbD im Zusammenhang mit anderen personenbezogenen Merkmalen zur Ermittlung der geeigneten Kampagnenstrategie/Kooperationspartner sowie ggf. weitere pbD des Kunden, soweit sie auf eine natürliche Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO bezogen sind. Die Zwecke, zu denen ondevi die pbD des Kunden verarbeitet, werden im Folgenden erläutert.
  3. Zur optimalen Durchführung der Kampagne, zur Erfüllung sowie zur ordnungsgemäßen Abwicklung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erhebt, speichert und verarbeitet ondevi pbD des Kunden. Hiervon umfasst sind etwa Verarbeitungsschritte der internen Speicherung von pbD, der internen Weitergabe von pbD an den für den Kunden zuständigen Mitarbeiter bei ondevi oder der Aufnahme und Abwicklung der Kommunikation mit dem Creator. Ferner sind im Zuge der Leistungserbringung Weitergaben der Daten an mit der Vertragserfüllung beauftragte Dritte, Subunternehmen, im erforderlichen Rahmen umfasst. Darunter fällt auch der zweckgerichtete Gebrauch der pbD des Kunden zum Zwecke der Kommunikation und Verhandlung mit Creatorn im Sinne der Kampagne/Leistungserbringung. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitungsschritte ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sämtliche zu den genannten Zwecken erfolgende Verarbeitungsschritte sind zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags notwendig.
  4. Aus Gründen der erfolgreichen Zusammenführung des Kunden mit potentiellen Creatorn sowie zur entsprechenden Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Kampagnen übermittelt ondevi pbD an Creator. Der Kunde kann selbst mit dem Creator in Kontakt treten, oder dies über ondevi tun. Rechtsgrundlage dieses Verarbeitungsschrittes ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sämtliche zu den genannten Zwecken erfolgende Verarbeitungsschritte sind zur Erfüllung des vorliegenden Vertrages notwendig.
  5. Die pbD des Kunden und seiner Mitarbeiter werden zur Erfüllung der genannten Zwecke grds. für die Dauer dieses Vertrags gespeichert sowie für einen angemessenen Zeitraum hierüber hinaus. Dieser Zeitraum bestimmt sich u.a. danach, ob ggf. noch nachvertragliche Ansprüche geltend gemacht werden müssen, spezifische Anforderungen & Anfragen, resultierend aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden, dem Creator und ondevi, bedient werden müssen bzw. auch danach, ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
  6. Der Kunde kann gegenüber ondevi die in Art. 15 ff. DSGVO genannten Betroffenenrechte, also insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO) von pbD sowie ggf. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht nach Art. 77 DSGVO, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung von pbD durch ondevi gegen die DSGVO verstößt.

13. Laufzeit & Kündigung

  1. Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen ondevi und dem Kunden richtet sich nach der Dauer bzw. der Laufzeit der hierunter durchzuführenden Kampagne bzw. alternativ nach den Vereinbarungen der Parteien im Angebot. Nach Abschluss der Kampagne und vollständiger Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistungspflichten bzw. mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, endet die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.
  2. Die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien kann jederzeit mit einer Wirkung zum Ende des nächsten vollen Quartals gekündigt werden.
  3. Während der Dauer einer Kampagne kann die Geschäftsbeziehung von ondevi unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sind ordnungsgemäß abzurechnen und zu vergüten.
  4. Beide Parteien haben das Recht, die Geschäftsbeziehung jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu beenden (zu kündigen).
  5. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch ondevi ist letztere berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vom Kunden (ggf. anteilig) zu verlangen. Sollte die außerordentliche Kündigung auf einem Fehlverhalten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden beruhen, ist ondevi darüber hinaus berechtigt, die Schäden und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die ondevi dadurch erleidet, dass sie auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen vertraute.

14. Sonstiges

  1. ondevi ist berechtigt, nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Kunden, die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gesamt oder einzeln an Dritte abzutreten bzw. auf Dritte zu übertragen.
  2. Im Falle eines Verkaufs, einer Fusion, der Übernahme oder einer sonstigen Übertragung der Firma oder ihrer wesentlichen Assets an ein drittes Unternehmen, behält sich ondevi das Recht vor, die Kundenbeziehungen, einschließlich aller damit verbundenen Rechte und Pflichten aus den mit den Kunden geschlossenen Verträgen, auf das übernehmende oder nachfolgende Unternehmen zu übertragen. Die Kunden werden über eine solche Übertragung in angemessener Weise informiert. ondevi verpflichtet sich, bei der Übertragung aller relevanten Daten die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.
  3. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen ondevi und dem Kunden, insbesondere für die Regelungen dieser AGB und des Angebots, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen ondevi und dem Kunden, den AGB und/oder dem Angebot ist, sofern kein zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht, Hamburg, Deutschland bzw. nach Wunsch von ondevi, der Gerichtsstand des Kunden.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien in diesem Punkt am nächsten kommt.
  6. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB, gelten ausschließlich die Bestimmungen der deutschen Version dieser AGB.
  7. ondevi ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; ondevi ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.